Erweiterungscurricula 30 ECTS

Laut Curriculum müssen BA-Studierende der Japanologie zusätzlich zu den Pflichtfächern (150 ECTS)
Erweiterungscurricula (= ECs) im Umfang von 30 ECTS absolvieren.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, diese 30 ECTS für den Studienabschluss zusammenzustellen:

1. Sie absolvieren ECs im Ausmaß von 30 ECTS
(2x 15 ECTS   oder   1x 30 ECTS)
aus dem Lehrangebot der Universität Wien.
Die Liste der angebotenen ECs inklusive deren Curricula und
Informationen zur Registrierung auf U:SPACE finden Sie unter:
https://studieren.univie.ac.at/ec/

Bei der Anmeldung zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen eines ECs ist das Fach des ECs auszuwählen und NICHT Japanologie!

  • Für Studierende, die mehrere BA-Studiengänge absolvieren, abgeschlossen bzw. abgebrochen haben:
    * In einem weiteren BA-Studium absolvierte, komplett abgeschlossene ECs
    können auch im BA Japanologie verwendet werden.
    In diesem Fall ist eine Anerkennung bei der StudienServiceStelle für Japanologie (Frau Szemethy) zu beantragen.

    * Es ist auch möglich, dass einzelne LVen dieser BA-Studiengänge für ein von diesem Fach angebotenes EC passen und dafür anerkannt werden könnten.
    Dann müssen Sie das entsprechende EC für das BA Japanologie registrieren und
    die Anerkennung beim für das EC zuständigen StudienService beantragen.

    Achtung:
    Anerkennungen sollen bis zum Ende des 2. Semesters beantragt werden,
    wenn die anzuerkennenden LVen VOR dem Studienbeginn des BA Japanologie absolviert wurden!
    Rücksprache/Abklärung spätestens nach positivem Abschluss der StEOP-Prüfungen mit der StudienServiceStelle empfohlen!
    Anerkennungsantrag mit Antragsformular und entsprechenden Unterlagen erforderlich.

2. Statt einem EC mit 15 ECTS können Sie ein Modul „Alternative Erweiterungen“ (Modul AE) im Ausmaß von 15 ECTS absolvieren.
Ein Modul AE kann NICHT registriert werden, denn dieses stellen sich Studierende selbst zusammen. Zu den LVen und/oder zu den Prüfungen melden Sie sich immer mit „Alternative Erweiterungen“ an.
Wählbar für dieses Modul sind u.a. LVen, die im Vorlesungsverzeichnis bei der Japanologie unter „Weitere Lehrveranstaltungen nach Wahl (z.B. für Modul Alternative Erweiterungen)“ angeboten werden.

  • Für ein Modul AE können auch ECTS‐Punkte eines anderen (Zweit-/Dritt-) Studiums oder eines abgebrochenen Studiums - auch von einer anderen Universität, FH - herangezogen werden.
    Hier ist ebenfalls zu beachten:
    Anerkennungen müssen bis zum Ende des 2. Semesters beantragt werden,
    wenn die anzuerkennenden LVen VOR dem Studienbeginn des BA JAP absolviert wurden!
    Rücksprache/Abklärung spätestens nach positivem Abschluss der StEOP-Prüfungen mit der StudienServiceStelle empfohlen!
    Anerkennungsantrag mit Antragsformular und entsprechenden Unterlagen erforderlich.
  • EC-Empfehlung
    Für das EC „Interkulturelle Kompetenz Ostasien“ können auch relativ unkompliziert 7 ECTS für das Modul 2 von einer japanischen Universität anerkannt werden (VO, UE mit Ostasienbezug!). Daher ist dieses EC für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, besonders interessant. Allerdings werden hier keine Sprachkurse anerkannt.