Studien in Japan - Anerkennung

Mitzubringen in die Sprechstunde der SPL für die Anerkennung

  • Vorausanerkennungsbescheid =
    NON-EU STUDENT EXCHANGE PROGRAMM / ANTRAG – ANERKENNUNG – NACHWEIS STUDIENERFOLG

  • Originalzeugnis + eine Kopie
    (Wenn noch kein Originalzeugnis vorhanden, dann etwas vergleichbar Brauchbares, womit wir arbeiten können)
  • alle brauchbaren Unterlagen aus Japan zur Feststellung der Gleichwertigkeit der LVen
    (Kursbeschreibungen, evtl. Hausübungen, SE-Arbeit, wenn Sie ein SE anerkannt haben möchten)

  • aktuelles Sammelzeugnis von der Universität Wien

  • bei Anerkennung von Sprachkursen aus den Pflicht-LVen mit den Sprachlehrer*innen abklären:
    * für Praxiskurse mit Frau Tochigi
    * für Theorie mit Herrn Seidl
    und auf einer Zeugniskopie oder Post-It informell bestätigen lassen.
    Zu Theorie 5 bitte zusätzliche Info weiter unten lesen.

  • Auflistung, was Sie wofür anerkannt haben möchten (Vorschläge müssen von Ihnen kommen)
    * Formular "ANTRAG AUF ANERKENNUNG"
    * Formular "Anerkennungsliste"
    Nähere Info zum Ausfüllen der Anerkennungsliste:
    Diese Unterlage gilt als Arbeitsunterlage für die Besprechung und muss nicht völlig korrekt sein. Änderungen/Korrekturen werden im Laufe des Gesprächs durchgeführt.
    In der Liste links - wie am Sammelzeugnis aus Japan
    1) LV-Titel
    2) SStd. (Nachweis mitbringen – z.B. Ausdruck aus Vorlesungsverzeichnis –, wie viele Stunden die LVen jeweils gedauert haben)
    3) Credits / Units (1 Credit UE = 2 ECTS)
    4) Prüfungsdatum = Ausstellungsdatum vom Sammelzeugnis
    5) Note / Grade (z.B. A, A+, B, C)

    In der Liste rechts
    1) NUR die Module (LV-Titel nicht notwendig), für welche Sie die LV anerkannt haben möchten (siehe Studienplan)
    2) SStd.
    3) ECTS (wie sie bei uns vorgeschrieben sind)
    4) umgerechnete Note

Zu Theorie 5:
Alle, die während des Auslandsjahres keine JLPT1/2-Prüfung abgelegt haben bzw. über LV-Unterlagen nicht nachweisen können, in Japan über etwa 85% der jōyōkanji Prüfungen abgelegt zu haben, müssen zwecks Anerkennung von Theorie 5 eine Zusatzprüfung ablegen. Der Prüfungsstoff umfasst die ersten 1700 kanji auf der in Jap. Theorie verwendeten Liste.
Dazu wird – voraussichtlich Anfang November – ein Prüfungstermin stattfinden.
Rechtzeitige Anmeldung per Mail an Bernhard Seidl ist verpflichtend.
Sollten Sie die kanji-Liste benötigen, merken Sie dies in Ihrem Mail bitte ebenfalls an.