Information für Studienanfänger*innen mit Japanischkenntnissen - Sommersemester 2024

Einstufungstest (Level-1-Test) zu Japanisch Praxis
MI 28.2.2024, 10:00 Uhr - 12:40 Uhr
Ort: Japanologie, UniCampus Hof 2, Eingang 2.4, 1. Stock

Einen Einstufungstest können Studienanfänger*innen mit Vorkenntnissen ablegen.

VORAUSSETZUNGEN:

  1. Zulassung als ordentliche*r Studierende*r an der Universität Wien und
    zum Studium BA Japanologie
  2. bereits (vor dem Einstufungstest) erfolgreiche Absolvierung der beiden StEOP-Prüfungen im BA Japanologie
  3. bisher noch kein Besuch der LV SUE "Japanisch Praxis 1" und
    noch kein Antritt zum Einstufungstest
  4. Folgende Mindestanforderungen (= Niveau Japanisch Praxis 1):
    * Beherrschung von Hiragana und Katakana
    * Lesen und Schreiben von mindestens 100 Kanji
    * Fähigkeit zu einfacher Konversation
    * Kenntnisse der Grundgrammatik (ca. 180 Stunden Japanisch-Unterricht)
    * Schriftliche Textkompetenz: Schreiben von kurzen Aufsätzen über Menschen und
    Dinge aus eigenem Alltag (Studium, Hobbys, Reisen etc.)

Ab 10:00 Uhr findet ein Gespräch auf Japanisch mit den Japanischlektorinnen statt und
von 10:30-12:40 ein Präsenztest, der Kanji, Grammatik, kurze Aufsätze und ein Diktat umfasst.

Anmeldung per E-Mail bis MO 26.2.2024, 18:00 Uhr,
bis 22.2.24 bei Frau Siedenburg, ab 23.2. bis 26.2., 18:00 Uhr bei Frau Tochigi.
Bitte geben Sie Ihren Namen, Matrikelnummer und Nationalität an und eine kurze Erklärung zu Ihren Japanischkenntnissen. Diese können Sie auch in Japanisch schreiben.
Falls Sie noch auf die Ergebnisse der StEOP-Prüfungen warten, schreiben Sie auch, wann Sie die Prüfungen abgelegt haben.

Wenn Sie den Einstufungstest bestanden haben, sind Sie zu Japanisch Praxis 2 im SoSe 2024 zugelassen, da die Voraussetzung Praxis 1 als erfüllt gilt.
Wenn Sie nicht bestehen, können Sie im WiSe 2024 die LV SUE "Japanisch Praxis 1" absolvieren.
Den Einstufungstest kann man nur einmal ablegen.

Beim Einstufungstest im September 2024 ist ein Antritt auch ohne bereits erfolgreiche Absolvierung der beiden StEOP-Prüfungen möglich.